Referat von Michael Göller , Oktober 1996

Mit dem Hochwasser leben

Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

1.1 Naturgewalten
1.2 Grundlagen

2. Ursachen
2.1 Ausbau des Rheins
2.1.1 Rheinregulierung
2.1.2 Bau von Deichen
2.2 Hydrologisches Geschehen
2.2.1 Belastungsbildung
2.2.2 Abflußbildung
2.2.3 Abflußkonzentration
2.3 Anthropogene Einflüsse
2.3.1 Siedlungsflächen
2.3.2 Waldsterben
2.3.3 Klimaveränderung
3. Auswirkungen

3.1 Schäden für die Ökologie

3.2 Ökonomische Schäden

4. Maßnahmen

4.1 Wasserrecht
4.1.1 WHG
4.1.2 LWG
4.1.3 Rechtsverordnungen
4.1.4 LAWA / IKSR
4.2 Natürlicher Rückhalt
4.2.1 Wasserrückhalt auf der Fläche
4.2.2 Wasserrückhalt in Gewässer und Aue
4.3 Technischer Hochwasserschutz
4.4 Weitergehende Hochwasservorsorge
4.4.1 Flächenvorsorge
4.4.2 Verhaltensvorsorge
4.4.3 Bauvorsorge
4.4.4 Risikovorsorge
5. Schlußbetrachtung
6. Literaturverzeichnis


1. Einführung

1.1 Naturgewalten

Feuerbrünste, Überschwemmungen, Erd- und Seebeben, Wirbelstürme, Vulkanausbrüche und Erdrutsche: zu allen Zeiten haben Naturkatastrophen die Menschen heimgesucht. Es scheint, als ob die Elemente Feuer, Wasser, Wind in einem ständigen makabren Wett streit miteinander lägen, wer denn nun die stärkste Urgewalt sei.
Das Wasser, andererseits Born allen Lebens, hält wohl den Negativrekord: es hat ganze Flußläufe (einst auch den Niederrhein), ja Landstriche verändert, und die schrecklichsten Naturkatastrophen sind in der Tat durch Flussüberschwemmungen, vor allem in China, verursacht worden. 1911 starben im Hochwasser des Jangtsekiang über 100.000, in denen des Hoangho 1931 gar 150.000 Menschen, und geradezu unvorstellbar mutet uns die Katastrophe von 1887 an, als 900.000 Menschen in den Tod riss und Millionen obdachlos machte. Solche Flussüberschwemmungen haben also mehr Tote verursacht als die Taifune im Pazifik und an den Küsten Asiens, die Hurrikane und Tornados in der Karibik und die periodischen Monsunregen in Südostasien.

Katastrophale Auswirkungen auf engbegrenztem Raum haben die sogenannten Unwetterhochwasser.
Unvergessen bleibt der 22.5.1971 mit einem sechsstündigen Gewitterregen, bei dem in St. Goarshausen der vergleichsweise winzige Forstbach sein Bett sprengte und zu einem schäumenden Wildwasser anschwoll, das mehrere Häuser schwer beschädigte und zahlreiche Autos in den Rhein spülte. Es scheint heute noch wie ein Wunder, daß damals keine Menschen, die sich in halsbrecherischer Flucht über Nachbardächer in Sicherheit bringen mussten, zu Schaden kamen. [3]




1.2 Grundlagen

Während der niederschlagsfreien Zeit werden die größeren Fließgewässer durch Grundwasser gespeist (Trockenwetterabfluss). Niederschläge führen zu einem Anstieg der Abflüsse. Stärkere Niederschläge verursachen Hochwasserwellen.
Die Abflüsse einer Hochwasserwelle setzen sich aus den Direktabflüssen der Niederschläge und aus den Basisabflüssen zusammen. Die Basisabflüsse sind die zufließenden Grundwassermengen, die in der Regel während der Hochwasserzeit ansteigen.
Die Direktabflüsse lassen sich in die Oberflächenabflüsse und die Zwischenabflüsse untergliedern. Die Zwischenabflüsse gelangen auf unterirdischen Fließwegen verzögert ins Fließgewässer, ohne das Grundwasser zu berühren. Die Oberflächenabflüsse er- reichen das Fließgewässer auf kürzesten Wegen und entsprechend in der kürzesten Zeit.



Der größte Abfluß einer Hochwasserwelle heißt Scheitelabfluß. Der Scheitelabfluß einer bestimmten Welle bildet die Grundlage für die Bemessung der Hochwasserentlastungsanlage.
Für die Ermittlung des gewöhnlichen Rückhalteraumes wird die Abflußfülle einer anderen Welle benötigt. Die Abflußfülle ist die Abflußsumme oberhalb eines Schwellenwertes. Der Schwellenwert kann variabel sein. Er entspricht der geplanten Wasserabgabe an die Unterwasserstrecke des Fließgewässers während des Hochwassers. Die maßgebende Abflußfülle ist so groß zu wählen, daß sie in der gewählten Wiederholungszeitspanne nur einmal erreicht wird. Die Wiederholungszeitspanne (Jährlichkeit Tn) hängt von der Schutzbedürftigkeit der Flächen unterhalb des Beckens ab. Bei kleiner werdender Schutzbedürftigkeit sinken die Wiederholungszeitspannen.
Die geeignete Wiederholungszeitspanne für die Bemessung des gewöhnlichen Hochwasserrückhalteraumes gehört zu einem Hochwasser, für das sich nach dem Abzug der Beckenbaukosten der größte finanzielle Nutzen infolge der Rückhaltung ergibt. Diese Wiederholungszeitspanne und das dazugehörige Hochwasser werden durch die oben geschilderten Kosten-Nutzen-Untersuchungen, die für eine größere Anzahl von Wiederholungszeitspannen durchgeführt werden müssen, gefunden.

Bei Verzicht auf Kosten-Nutzen-Untersuchungen besteht die Möglichkeit, die maßgebende Wiederholungszeitspanne der Tabelle zu entnehmen.




Stehen zur Entwicklung der Bemessungshochwasserwellen Abflußbeobachtungsdaten zur Verfügung, so werden sie statistisch ausgewertet. Sind keine Abflußbeobachtungswerte vorhanden, so besteht die Möglichkeit, die maßgebenden Bemessungshochwasserwellen in Abhängigkeit von Niederschlagsdaten, die der Deutsche Wetterdienst liefert zu ermitteln. [14]




2. Ursachen


2.1 Ausbau des Rheins

2.1.1 Rheinregulierung

Am Beginn steht die Rheinkorrektion von TULLA im 19. Jahrhundert. Nach seinen Plänen und ersten Arbeiten ist in den Jahren 1840 bis 1884 zwischen Basel (Rhein-km 170) und der Murgmündung (Rhein-km 345) anstelle des verästelten Wildstromes ein einheitliche, regelmäßiges Rheinbett geschaffen worden. Zahlreiche Flußschleifen wurden durchstochen und abgeschnitten. Die Rheinkorrektion hat den Talweg wesentlich verkürzt und das Gefälle vergrößert. Dadurch hat es auf langen Strecken zu Eintiefungen der Stromsohle gekommen.

Auch auf der Rheinstrecke zwischen Worms und Kaub sind seit dem vorigen Jahrhundert große Flußbauarbeiten ausgeführt worden.
Der Verlauf des Rheinbettes in dieser Strecke war im großen und ganzen bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts wesentlich gestreckter als oberhalb Worms. Die einzige ausgeprägte Stromschleife bei Erfelden hat KRÖNCKE schon 1828/29 mittels Durchstiches begradigt, wodurch der Stromlauf 10,5 km kürzer geworden ist.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts sind durch Trenndämme (Leitwerke) und Baggerungen bei Worms, Gernsheim, Oppenheim, Mainz, Rüdesheim und Bingen geschaffen worden. Dabei wurde das Hochwasserprofil eingeengt. Auen wurden mit dem Ufer verbunden, um Häfen auszubauen (Ingelheimer Aue).
Im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ausbau der Häfen wurden zwischen Worms und Kaub Mittelwasserregulierungen durchgeführt, um eine größere Fahrwassertiefe für die Schiffahrt zu gewinnen.
Auf der Rheinstrecke Worms-Mainz wurden in den Jahren 1890 bis 1908 zahlreiche Buhnen gebaut.
Zwischen Bingen und Kaub hat es hochstehende Felsrippen im Strom gegeben. Sie sind sehr gefährliche Hindernisse für die Schiffahrt gewesen und haben zahlreiche Unfälle, besonders im "Binger Loch" verursacht.
Hier ist die bis 1830 nur 7 bis 9 m breite schiffbare Öffnung in den durchgehenden Felsrippen schrittweise verbreitert worden. Heute bestehen im Binger Loch 120 m breite Fahrrinnen, die einen ungefährdeten Schiffsverkehr erlauben.
Als Folge von Regulierungsarbeiten traten auch zwischen Worms und Bingen Erosionen der Stromsohle ein. Sie hatten Veränderungen der Höhenlage von Wasserspiegeln bei gleichen Abflüssen zur Folge.


2.1.2 Bau von Deichen

Zum Schutz der Rheinniederungen gegen Hochwasser sind zwischen Worms und Mainz, stellenweise auch unterhalb davon, Deiche gebaut worden. Ihre Lage ist seit der Mitte des 19. Jahrhunderts nahezu unverändert geblieben. Nach der Hochwasserkatastrophe 1882/83 wurde zur Verbesserung des Hochwasserschutzes ein einheitlicher Deichentwurf aufgestellt. Zugrunde lagen die an den Dämmen und Landmarken bei diesem Hochwasser festgestellten höchsten Rheinwasserspiegel. Die Dammkronen wurden 20 cm darüber angeordnet. Nach diesem Entwurf wurden die Hochwasserdämme linksrheinisch zwischen Worms und Oppenheim von 1932 bis 1936 und rechtsrheinisch zwischen Hofheim und Stockstadt/Erfelden von 1956 bis 1960 erhöht und verstärkt. Auch danach fanden Deichbauarbeietn statt. Im Hinblick auf die durch den Oberrheinausbau gestiegene Hochwassergefahr wurden in Hessen weitere Verstärkungen am Winterdeichsystem in Angriff genommen; diese sind noch nicht abgeschlossen. Auch für den Rheinabschnitt zwischen Worms und der Mainmündung wurden in der Vereinbarung von 1991 zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz Obergrenzen für die Höhen des beidseitigen Deichsystems festgelegt, um links- und rechtsrheinisch das Niveau für einen gleichwertigen Hochwasserschutz langfristig festzuschreiben.
Den Hauptdeichen, die das Winterhochwasser abhalten, sind teilweise Sommerdeiche vorgelagert. Im allgemeinen liegt die Krone 1 m tiefer als die der Winterdeiche. Die Flächen zwischen den Deichen sind gegen die meisten Hochwasser geschützt, werden aber bei großen Hochwassern überflutet, insbesondere im Winter. Zwischen den Sommer- und Winterdeichen sind dann Retentionsräume für überlaufendes Hochwasser vorhanden.
Die Retention hinter den Sommerdeichen mindert die überlaufenden Hochwasser ab.
Sie ist besonders wirksam, wenn die Hochwasserscheitel die Deichkronen nur um wenige Dezimeter und für nicht lange Zeit überschreiten. Daher ist die Beibehaltung der Sommerdeiche für die Dämpfung kleiner und mittlerer Hochwasser zwingend geboten.




2.2 Hydrologisches Geschehen

2.2.1 Belastungsbildung

Örtlich und zeitlich verteilt fällt im Einzugsgebiet Niederschlag, der für den Niederschlagsabflußvorgang Voraussetzung ist. Hochwasserauslösende Niederschläge sind für kleine Gebiete kurzzeitige Ereignisse mit hoher Intensität.
In großen Flußgebieten müssen die Niederschläge lang andauernd erfolgen und sind dabei von deutlich geringer Intensität.


2.2.2 Abflußbildung

Der Niederschlag läßt sich aufteilen in einen Verlustanteil (Verdunstung, Bodenfeuchteanreicherung, Grundwasserzufluß), der nicht oder nicht unmittelbar zum Abfluß gelangt, und einen abflußwirksamen Anteil, den effektiven Niederschlag (Oberflächen- und Zwischenabfluß), der direkt abfließt.
Die Senkung der Verlustanteile kann durch Kurz- oder Langfristvorgänge bestimmt sein. Anthropogene Einwirkungen sind langfristige Vorgänge, allen voran die Urbanisierung, mit der Folge dauerhafter Versiegelungen ganzer Oberflächenbereiche.
Kurz- bis mittelfristig wirkt die Natur durch Frostversiegelungen oder Vorfüllungen der oberen Bodenschichten infolge langandauernden Regens oder tauenden Schnees.
Rechnerische Vergleiche gefallener Niederschläge mit den zugehörigen Gewässerabflußsummen zeigen, daß große Hochwasser nur bei Abflußverhältnissen (a) 0,5 und höher entstehen.

In kleinen Einzugsgebieten werden derartige Versiegelungseffekte durch Urbaniesierung erreicht. In großen Einzugsgebieten betreffen anthropogene Versiegelungen einen Flächenanteil von ca. 12%. In Deutschland ergibt sich daraus mit 3% natürlicherweise für die Niederschläge nicht aufnahmefähigen Oberflächen (Fels- und Wasserflächen)ein quasiversiegelter Anteil am gesamten Staatsgebiet von 15%.
Großräumig können damit nur Naturversiegelungen die Oberfläche hoch abflußbereit machen.

Das Verhältnis zwischen dem aus einem Einzugsgebiet abgeflossenen und gefallenem Niederschlag charakterisiert die Abflußbereitschaft des Einzugsgebietes

Abflußverhältnis:

a = hA / hN
hA - Abflußhöhe [mm], sie ergibt das auf AE bezogene, im Zeitraum T abgeflossene Wasservolumen V an (V/AE).
hN - Niederschlagshöhe [mm]

Das Abflußverhalten wird zudem von der Bodenart und -nutzung im Einzugsgebiet bestimmt. Nach dem SCS-Verfahren
(Soil Conservation Service, USA) können zur Niederschlags-Abfluß Modellierungen CN-Werte abgeschätzt werden.




Abflußbbeiwerte:

y = hNe / hN
hNe - effektive Niederschlagshöhe [mm]
hN - Niederschlagshöhe [mm]

Die aus einem Regen der Jährlichkeit Tn resultierende Hochwasserwelle kann eine andere Wiederholungszeitspanne aufweisen, wenn extreme Werte für die Abflußbildungsparameter angesetzt werden. Aus einem 10jährlichen Regen kann z.B. bei Vorgabe eines niedrigen Anfangsverlustwertes und/oder eines hohen Abflußbeiwertes eine 50jährliche Welle resultieren.


2.2.3 Abflußkonzentration:

Der effektive oder wirksame Niederschlag fließt über Oberfläche, Rinnen, Gräben und Hauptvorfluter direkt ab.
Die Gesamtabflußganglinie beinhaltet außer diesen Direktabfluß auch einen aus dem Grundwasserspeicher und sonstigen "Quellen" (Speicher, Kläranlagen..) resultierenden Abflußanteil, den verhältnismäßig kleinen Basisabfluß, der auch vorhanden gewesen wäre, wenn es nicht geregnet hätte.
Ausbaumaßnahmen an Gewässern haben häufig zu Hochwasserverschärfungen geführt. Die Gründe hierfür sind Laufverkürzung und Retentionsverluste. Zudem kommen Änderungen an der Bodenoberfläche im Zusammenhang mit der landwirtschaftlichen Nutzung (Entwässerungen, Wegebau und Flurbereinigung).



2.3. Anthropogene Einflüsse

2.3.1 Siedlungsflächen

Die Bebauung einer Fläche bedeutet die Versiegelung eines Teils dieser Fläche, so daß die Teilnahme des Bodens am Wasserkreislauf nicht mehr möglich ist:
keine Versickerung, keine Transpiration, keine Speicherung. Statt dessen werden glatte Oberflächen geschaffen, die wie ein Trichter das Niederschlagswasser sammeln und, da keine natürlichen Fließwiderstände vorhanden sind, es meist durch eine Kanalisation direkt und schnell ohne große Verluste dem Vorfluter am Rande der bebauten Fläche zuführen.
Dieses Abflußverhalten führt dazu, daß auch Niederschlagsereignisse mittlerer Intensität beachtliche Hochwasserabflüsse zur Folge haben können. Die Kombination der erhöhten Abflußbereitschaft bei kürzerer Fließzeit steigert das Abflußpotential eines Einzugsgebietes. [5]


2.3.2 Waldsterben

Die ersten anthropogenen Einflüsse größeren Ausmaßes ergaben sich im Rheingebiet schon vor Jahrhunderten durch großflächige Entwaldungen. Dies führte zu einer Beschleunigung der Abflußbildung in Richtung Oberflächenabfluß.

Bei der Änderung des Abflußverhaltens von Wald-Einzugsgebieten infolge möglicher Waldschäden sind, zwei Teilprozesse des Niederschlag-Abfluß-Vorgangs zu berücksichtigen:
Die Veränderung der Abflußfüllen bzw. Abflußbeiwerte (Prozess der Abflußbildung) und die Veränderung des zeitlichen Ablaufs der Hochwasserwellen (Prozess der Abflußkonzentration). Qualitativ ist zu erwarten, daß mit Zunahme der Waldschäden die Abflußfüllen größer werden und die Hochwasserwellen schneller ablaufen und höhere Scheitelwerte erreichen. Diese Effekte konnten bisher an Hand von langjährigen Meßreihen nicht sicher nachgewiesen werden, vor allem wohl, weil die Waldschäden bisher noch nicht ein entsprechendes Ausmaß angenommen haben. Erste Hinweise auf solche Auswirkungen für ein Einzugsgebiet im Schwarzwald ergeben sich aus Untersuchungen von Caspary [15]


2.3.3 Klimaveränderung

Zunehmend werden derzeit die Möglichkeiten einer globalen Klimaveränderung im Ergebnis des anthropogenen Treibhauseffekt diskutiert. Aus dem Begriff "Klima", der den durchschnittlichen Witterungsverlauf an einem Ort über eine hinreichend lange Zeit bezeichnet, folgt bereits die Problematik des Nachweises derartiger Veränderungen:
die erforderlichen Meß- und Beobachtungsreihen sind derzeit noch zu kurz und zudem nicht in der erforderlichen räumlichen Dichte vorhanden. Vor dem Hintergrund natürlichen Variabilität klimatischer Größen können die etwaigen Veränderungen damit nur durch Modellrechnungen abgeschätzt werden. Aufgrund der großen Komplexität dieser Prozesse sind Aussagen zu regionalen Klimaveränderungen derzeit nicht möglich. Trotzdem finden sich in zunehmender Zahl Veröffentlichungen, in denen die Veränderungen der hydrologischen und, daraus folgernd, wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Ergebnis einer Klimaveränderung regional spezifisch diskutiert werden.




3. Auswirkungen


3.1 Schäden für die Ökologie

Die Natur kennt keine Hochwasserschäden.
Schäden für die Ökologie entstehen durch vorherige anthropogene Einflüsse in den Überschwemmungsflächen und durch Fehleinleitungen in die Vorfluter.

Schadstoffbelastung in Böden von Hochwasserüberflutungsflächen des Rheins
Die Ergebnisse der Bodenuntersuchungen, die zwischen 1983 und 1991 an verschiedenen Stellen in den Überschwemmungsgebieten des Rheins in Rheinland-Pfalz durchgeführt wurden, zeigen höhere Schwermetall-Konzentationen in den Böden von Überschwemmungsflächen als in selten bzw. nicht überschwemmten Flächen. Die Erhöhung ist jedoch als gering anzusehen. Überschreitungen der Bodengrenzwerte der Klärschlammverordnung kommen in den Überschwemmungsgebieten nur punktuell vor. Generell ergibt sich für die Belastung der Böden der Überschwemmungsgebiete des Rheins durch organische Schadstoffe ein uneinheitliches Bild, das von speziellen Voraussetzungen (Klärschlamm-, Pflanzenschutzmittelaufbringung etc.) des Standortes abhängt. Die Proben enthielten verschiedenerorts in geringem Maße Organochlorpestizide, polychlorierten Biphenyle, Dioxine und Furane. [12]

Ölschäden durch Überschwemmungskatastrophe
Durch die jüngste Hochwasserkatastrophe sind auch mehrere tausend Tonnen Heizöl ausgelaufen und haben verheerende Schäden in der Natur hinterlassen. Um dies in der Zukunft zu vermeiden, muß die gesamte Thematik der Heizöllagerung in Überschwemmungsgebieten neu überdacht werden. ...


Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung [13]:

1. Wie hoch schätzt sie die ausgelaufenen Heizölmengen und sonstige Mengen an wassergefährdenden Stoffen durch die letzte Überschwemmungskatastrophe, und welche ökologischen Konsequenten sind zu befürchten? Konkrete Zahlen über die ausgetretenen Mengen an Heizöl und sonstigen wassergefährdenden Stoffen liegt nicht vor. Ein Teil des ausgetretenen Heizöls wurde von der fließenden Hochwasserwelle davongetragen. Eine großflächige Verunreinigung von Ufer- oder Retentionsflächen ist nicht bekanntgeworden. Nachhaltigere Konsequenzen für die betroffenen Lebensgemeinschaften sind nicht zu erwarten.

2. Welche haftungs- und zivilrechtlichen Konsequenzen ergeben sich für die betroffenen Eigentümer bzw. das installierende Handwerk? Die Inhaber von Anlagen haften für Schäden, die durch das Auslaufen von Heizöl entstanden sind. Sie können sich zu ihrer Entlastung nicht auf höhere Gewalt berufen, wenn bei der Lagerung die für Überschwemmungsgebiete in Betracht kommenden Regeln der Technik nicht eingehalten waren.




3.2 Ökonomische Schäden

Hochwasser führt erst zu Schäden, wenn Nutzungen des Menschen in Mitleidenschaft gezogen werden. Je intensiver und je weniger angepaßt das Überschwemmungsgebiet genutzt wird, desto größer ist das Schadenspotential und dann auch der Schaden, wenn Hochwasser eintritt. Neben der Beeinflussung des Hochwassers selbst haben wir mit dem Schadenspotential eine weitere Größe , mit der wir auf Hochwasserschäden Einfluß nehmen können. Es ist heute weltweit festzustellen, daß über die vom Menschen verursachte Verschärfung des Hochwassergeschehens hinaus die Steigerung der Schadenspotentiale in den Überschwemmungsgebieten in einem noch viel größeren Maße zum überall beobachteten Anwachsen der Hochwasserschäden beigetragen hat. Neue Baugebiete in potentiellen Überschwemmungsgebieten, ausgestattet mit Einbauküchen und Parkettfußböden, werden über kurz oder lang mit Sicherheit zu "hausgemachten Hochwasserschäden". [4]

Das Land Rheinland-Pfalz ist im Dezember 1993 von einer Hochwasserkatastrophe heimgesucht worden. An Sauer, Saar, Mosel, Nahe und Rhein sind die bisher höchsten Wasserstände in diesem Jahrhundert erreicht und überschritten worden. Das Hochwasser hat 500 Städte und Gemeinden betroffen und die Häuser und Wohnungen von 100.000 Menschen und viele Gewerbebetriebe in Mitleidenschaft gezogen. Der Schaden wird auf 500 bis 700 Mio. DM geschätzt. Für viele betroffenen Bürgerinnen und Bürger bedeutet jedes Hochwasser eine persönliche Katastrophe, verbunden nicht nur mit erheblichen materiellen Auswirkungen sondern vor allem auch mit einem Vertrauensverlust in die Sicherheit der eigenen Lebensumstände. [11]

Bei den Hochwasserereignissen der Jahre 1993 mit 10,63 m Kölner Pegel und 1995 mit 10,69 m Kölner Pegel reichten die Höhen der mobilen Wände nicht mehr, und neben derAltstadt wurden weite Ortsteile des Kölner Stadtgebietes überflutet. Insgesamt entstand durch das Hochwasserereignis 1993 ein Schaden von über 150 Mio. DM. Die Erfahrungen des 93er Hochwassers wurden von allen beteiligten Dienststellen selbstkritisch auf mögliche Optimierungen der Hochwassermaßnahmen überprüft und mit betroffenen Bürgern diskutiert. Aus den Schlußfolgerungen und neuen Erkenntnissen wurden innerhalb eines Jahres zahlreiche Verbesserungen der Hochwasservorsorge und des Hochwassermanagement umgesetzt, so daß in Köln 1995 die Schäden gegenüber dem Weihnachtshochwasser 13 Monate vorher nur annähernd halb so groß waren. [4]

Weitere Schäden entstehen durch Stillegung der Schifffahrt (Hochwassermarke II), Erliegen des Straßen- und Schienenverkehrs auf überschwemmten Strecken und Arbeitsausfälle.


4. Maßnahmen


4.1 Wasserecht

Zum Schutz von Gewässern können für die Grundflächen bestimmter Gebiete Verbote oder Anordnungen getroffen werden. Zu Zwecken des Hochwasserabflusses können Grundflächen zu Überschwemmungsgebieten erklärt werden (§ 32 WHG). Schließlich können zur Sicherung von Planungen für wasserwirtschaftliche Vorhaben gemäß § 36 a WHG Planungsgebiete festgelegt werden.
Nach § 32 WHG können Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt werden, zu Überschwemmungsgebieten erklärt und für sie Vorschriften zur Sicherung des schadlosen Abflusses des Hochwassers erlassen werden. Diese Rahmenbestimmungen haben alle Länder ausgefüllt, indem sie Regelungen für das verfahren der Feststellung von Über- schwemmungsgebieten getroffen haben (§ 88 LWG).
In den Überschwemmungsgebieten sind von den Ländern bestimmte Veränderungen von einer Genehmigung abhängig gemacht worden.


4.1.1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Durch Ergänzungen der §§ 1 a, 32 und 36b WHG sollen insbesondere die Planungsträger veranlaßt werden, Maßnahmen zu unterlassen, die zu einer Verschärfung der Hochwassersituation führen.

§ 1a Grundsatz
(1) Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern.
Sie sind so zu bewirtschaften, daß sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen unterbleiben.


(2) Jedermann ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um eine Verunreinigung des Wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften zu verhüten, um eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erzielen, um die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes zu erhalten und um eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.

§ 32 Überschwemmungsgebiete
Soweit es die Regelung des Wasserabflusses erfordert, sind die Gebiete, die bei Hochwasser überschwemmt werden, zu Überschwemmungsgebieten zu erklären. Für solche Gebiete sind Vorschriften zu erlassen, die den schadlosen Abfluß des Hochwasser und die Erhaltung natürlicher Rückhalteflächen sichern.

§ 36b Bewirtschaftungspläne
Soweit die Ordnung des Wasserhaushaltes es erfordert, stellen die Länder zur Bewirtschaftung der Gewässer (§1a) Pläne auf, die dem Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, der Schonung der Grundwasservorräte, dem Abflußverhalten und den Nutzungserfordernissen Rechnung tragen (Bewirtschaftungspläne). Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind zu beachten.


4.1.2 Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz - LWG)

Achter Teil: SICHERUNG DES HOCHWASSERABFLUSSES


Erster Abschnitt: Deiche und Dämme

§ 83 Grundsatz
§ 84 Ausbau und Unterhaltungslast
§ 85 Nebenanlagen
§ 86 Eigentum
§ 87 Besondere Pflichten


Zweiter Abschnitt: Überschwemmungsgebiete (zu § 32 WHG)

§ 88 Überschwemmungsgebiete
(1) Soweit erforderlich stellt für Gewässer erster und zweiter Ordnung die obere Wasserbehörde, für Gewässer dritter die untere Wasserbehörde das Überschwemmungsgebiet, das für den schadlosen Abfluß des Hochwassers und die dafür erforderliche Wasserrückhaltung freizuhalten ist, durch Rechtsverordnung fest. Sie kann in der Verordnung für den Abflußbereich und den Rückhaltebereich unterschiedliche Regelungen treffen.
(2) Die auf Grund bisherigen Rechts festgestellten Überschwemmungsgebiete gelten als solche im Sinne des § 32 WHG. Als Überschwemmungsgebiete gelten ferner das Gelände zwischen Uferlinie und Hauptdeichen, ohne daß es einer Feststellung bedarf.

§ 89 Verbotene Maßnahmen
§ 90 Zusätzliche Maßnahmen


Dritter Abschnitt: Wassergefahr

§ 91 Wasserwehr, Deichverteidigung
§ 92 Melde- und Warndienst


4.1.3 Rechtsverordnung

Verordnung zur Feststellung der Überschwemmungsgebietes am Rhein - siehe Auszug im Anhang der Bezirksregierung Koblenz


4.1.4 Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA)

Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser wurde 1956 als Zusammenschluß der für die Wasserwirtschaft und das Wasserrecht zuständigen Ministerien der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland gebildet. Ziel ist es, auftauchende wasserwirtschaftliche Fragestellungen gemeinsam zu erörtern, Lösungen zu erarbeiten und Empfehlungen zur Umsetzung zu initiieren.

Die Bürgerinnen und Bürger erwarten vom Staat, daß dieser ihrem Sicherheitsanspruch nachkommt und die Hochwassergefahren abwehrt. Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser hat dieses Problem aufgegriffen und gemeinsam mit der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO), der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landespflege, Erholung (LANA) und den zuständigen Bundesministerien "Leitlinien für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz" erarbeitet. Diesen Leitlinien hat die Umweltministerkonferenz am 11./12. Mai 1995 zugestimmt.

Die 11. Rheinministerkonferenz am 08. Dezember 1994 hatte entschieden, Fragen des Wasserabflusses künftig in den Aufgabenkatalog der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR) einzubeziehen. Bei der Ausarbeitung des Aktionsplanes Hochwasser waren die LAWA-Leitlinien maßgebliche Grundlage. Dabei geht es um eine Vielzahl von Maßnahmen auf Bundes-, Landes-, und kommunaler Ebene, die in den jeweiligen Flußeizugsgebieten verstärkt länderübergreifend abgestimmt werden müssen - denn Hochwasser macht nicht vor Grenzen halt.



4.2 Natürlicher Rückhalt

Es muß soviel Wasser wie möglich so lange wie möglich auf der Fläche gehalten werden.
Die natürliche Speicherung in Gewässern und Auen muß gefördert werden.

4.2.1 Wasserrückhalt auf der Fläche

Standortgerechte Bodenbewirtschaftung
· das Bodengefüge schädigende Bearbeitung zum falschen Zeitpunk (Pflügen im Herbst) und unter großem Bodendruck (schmale Reifen) unterlassen.
· Strukturverbessernde organische Dünger verwenden erhöht Humusgehalt = Speicherkapazität.

Vermeidung der Ableitung von Niederschlagswasser
· die Entwässerung der Landschaft ist zurückzubauen
· Wirtschaftswege dürfen bei starken Regen nicht als Abflußrinnen funktionieren.

ökologisch orientiertes Planen und Bauen
· Flächensparendes Bauen
· unnötige Versiegelungen der Bodenoberfläche vermeiden versickerungsfähige Pflasterflächen ,Gründach, gezielte Regenwasserversickerung
· Regenwassernutzung

Ackerflächenstillegung
· Extensivierung der Bodenwirtschaft
· standortgerechte Aufforstung landwirtschaftlicher Nutzflächen

ökologisch orientierte Waldentwicklung
· altersunstrukturierter Mischwald
· Bewirtschaftung mit Pferden

Die Unterstützung des natürlichen Wasserrückhaltes ist nicht als isoliertes Ziel des Hochwasserschutzes zu sehen, sondern als Teil eines fachübergreifenden Flächen- und Gewässermanagement zur Bewahrung und Verbesserung der Umwelt insgesamt.


4.2.2 Wasserrückhalt in Gewässer und Aue

Gewässerrenaturierung
· größere Speicherfähigkeit
· Langsamere Fließgeschwindigkeiten
· gedämpfte Hochwasserscheitel
· ökologische Vorteile

Uferrandstreifenaufkauf
· Wiedergewinnung von Retentionsflächen
Zuzahlung des Landes Rheinland-Pfalz an die Kommunen von 90%
· Aktion Blau

Bachauenprogramme
· Aufhöhung der Gewässersohle für häufigeres Einstauen von Auwäldern

Deichrückverlegung
· Rückführung zum natürlichen Abflußquerschnitt wo möglich

Jede Maßnahme der Rückverlegung von Deichen, der Entsiegelung, der Versickerung, der standortgerechten Land- und Forstwirtschaft und der Gewässerrenaturierung ist zur Erhaltung der natürlichen Umweltressourcen notwendig und ist darüber hinaus ein Beitrag, den Einfluß des Menschen auf das Hochwassergeschehen wieder zurückzunehmen.
Aber: Natürliche große Hochwasser wird es dennoch weiterhin geben.



4.3 Technischer Hochwasserschutz



Polder und Hochwasserrückhaltebecken haben die ausschließliche Funktion, vorübergehend Hochwasserabflüsse aufzunehmen. Zwar ist das Sperrbauwerk eines Hochwasserrückhaltebeckens in der Regel eine Talsperre, aber von der Funktion und Aufgabe her ist es ein Element des Flußbausbaues, der Flußregelung, das nur im Zusammenhang mit dem Flußausbauplan gesehen werden kann.
Die gegenseitige Abstimmung der Größe der Becken mit der möglichen oder gewünschten Größe des Ausbauprofils einer Flußstrecke ist nötig, da die Stauräume maßgeblich den Ausbauabfluß beeinflussen. Bei reinen Hochwasserrückhaltebecken gilt es zu unterscheiden zwischen
· Rückhaltebecken ohne jeden Gewässerausbau. Dann, wenn Ausbau, Unterhaltung, Folgemaßnahmen kostspieliger sind, als das Beschaffen entsprechend großer Hochwasserschutzräume, oder wenn der Ausbau ein störender Eingriff in die Landschaft wäre, oder wenn Hochwasserrückhaltebecken Folgemaßnahme einer Abflußver- schärfung im Oberlauf ist.
· Rückhaltebecken mit teilweisem Ausbau des Wassserlaufs. Beschränkter Ausbau ist immer dann sinnvoll,
wenn das Hochwasserrückhaltebecken beispielsweise vor den besonders häufigen Sommerhochwässern schützen kann, aber nicht genügend gegen extreme Hochwasser.
· Rückhaltebecken zum Rückhalt katastrophaler Hochwassserabflüsse bei bereits weitgehend auf Hochwasser ausgebauter Wasserläufe. Diese Rückhaltebecken werden stets dann gebaut, wenn im Unterlauf unterhalb von Siedlungen Engpässe vorliegen. Hochwasserrückhaltebecken können Nebenaufgaben erhalten und werden damit zu Mehrzweckanlagen. Nebenaufgaben können sein: Aufhöhen des Niedrigwasserabflusses, Grundwasseranreicherung, das Errichten von Seen in Erholungs- und Naturschutzgebieten. Auch die landwirtschaftliche Nutzung der Bodenfläche ist möglich und zwar als Grünland, als Ackerland oder Auwald. Die Nutzungswert richtet sich nach der Einstauhäufigkeit und der Jahreszeit des Einstaues.

Beim Betrieb der Hochwasserrückhaltebecken spielt das Verhalten des beherrschbaren zum unbeherrschbaren Stauraum eine besondere Rolle. Entsprechend sind Grundablaß und Hochwasserentlastungsanlage sowohl von der Art und der Größe auszuwählen. Nach der Betriebsweise kann man unterscheiden:
· Nichtsteuerbare, automatisch arbeitende Hochwasserrückhaltebecken; dies sind meistens Kleinspeicher, die sich nach dem Prinzip der Seeretention füllen und entleeren. Im Absperrdamm befindet sich ein Betriebsauslaß bestimmter, unveränderlicher Größe. Eine Schutzwirkung ist nur dann gegeben, wenn das Becken groß genug ist und das Hochwasser aufnehmen kann.
· Automatisch gesteuerte Hochwasserschutzbecken mittlerer Größe, meist im Verbund mit einem Mehrbeckensystem. Betriebsauslaß und Hochwasserentlastungsanlage sind entsprechend konstruktiv ausgebildet. Sie werden in dem im Voraus festgelegten Umfang eingesetzt.
· Vollgesteuerte Hochwasserschutzbecken mit größerem oder großen Speicherinhalten von mehreren Hektokubikmetern. Der Betrieb wird den jeweiligen hydrologischen Gegebenheiten angepaßt. Die Betriebsweise der Rückhaltebecken hängt entscheidend von der Beckengröße ab. Es sind drei Fälle möglich: der Beckeninhalt ist größer, gleich oder kleiner als das jeweils zurückzuhaltende Wasservolumen. Der letzte Fall, der am häufigsten vorkommt, ist schwierig zu bewirtschaften; er läßt sich auf zwei Arten steuern:
· Der zulässige Ausfluß wird solange zurückgehalten, bis das Becken gefüllt ist und die Hochwasserentlastung anspringt. Durch diese automatische Steuerung ohne Beachtung des Zuflusses kann nur eine geringe Fülle des Hochwasserscheitels zurückgehalten werden.
· Der Zufluß wird beobachtet, die Steuerung des Abflusses setzt nach einer Hochwasservorhersage ein. Durch Vorentlastung, die sich der Zuflußsituation schrittweise angepaßt und dabei erträglich für den Unterlauf ist, wird der größte Teil des Hochwasserrückhalteraumes für die Fülle des Hochwasserscheitels freigemacht. [9]



Zum weiteren zählen Deiche, Hochwasserpumpwerke sowie die vielfältigen angebotenen mobilen Wände zum technischen Hochwasserschutz (siehe Ausstellerverzeichnis). Technischer Hochwasserschutz ist nicht billig. Der Schutzgewinn muß den Aufwand rechtfertigen. Diese Rechtfertigung ist um so schwieriger, je höher das Ziel gesteckt wird. Gleichzeitig ist Rechenschaft abzulegen, wie sich der Eingriff auf Oberlieger und Unterlieger auswirkt. Hochwasserschutz ist öffentliche Infrastruktur wie Straßen, Energieversorgung und Telekommunikation zum Nutzen der Bürger, ohne garantierte Sicherheit bei Überschreiten der vereinbarten Leistung. Auch nach dem Bau einer Hochwasserschutzeinrichtung bleibt der dahinterliegende Raum dem Grunde nach Bestandteil des natürlichen Überschwemmungsgebietes, wenn auch bis zum Bemessungsfall für den Einzelnen verbesserte Nutzungsmöglichkeiten gegeben sind.



4.4 Weitergehende Hochwasservorsorge

4.4.1 Flächenvorsorge

Ausgleich der Wasserführung
nach den LWG §§ 61 Grundsätze, 62 Pflicht zum Ausgleich der Wasserführung

Festsetzung gesetzlicher Überschwemmungsgebiete
Verordnung zur Feststellung der Überschwemmungsgebietes am Rhein
- siehe Auszug im Anhang der Bezirksregierung Koblenz

Freihaltung der Überschwemmungsgebiete im Rahmen der Raumordnung
nach WHG - Fünfter Teil. Wasserwirtschaftliche Planung; Wasserbuch (§§ 36,36a,36b)

Wenn die natürlichen Überflutungsräume nicht erhalten werden, läuft das Hochwasser stromab schneller und höher auf.
Jede Kommune, die aus diesem Grund von den Ober- liegern zu Recht das Freihalten von Überflutungsfläche fordert,
muß in der eigenen Gemarkung damit anfangen.


4.4.2 Verhaltensvorsorge

Hochwassermeldedienst des Landes
- siehe Hochwassermeldungen in Rheinland-Pfalz - www.hochwasser-rlp.de

Alarm- und Einsatzpläne "Hochwasser" der Kommunen
- wann kommt welcher Sandsack wo zum Einsatz, in Abhängigkeit vom Pegelstand

Jedem Schadenspotential steht dem Grunde nach ein Schadensminderungspotential in gleicher Höhe gegenüber.
In vielen Fällen werden mit den Instrumenten der Bauvorsorge und der Verhaltensvorsorge größere Schadensminderungsquoten zu erreichen sein, als über alle Maßnahmen des natürlichen Wasserrückhaltes und des technischen Hochwasserschutzes zusammen. Voraussetzung dafür ist jedoch, daß dem Einzelnen auch sein Teil der Verantwortung bei der Hochwasservorsorge bewußt gemacht wird. Während des ablaufenden Hochwassers ist dafür sicher der falsche Zeitpunkt und führt höchstens zur Verbitterung der Betroffenen. Zwischen den Hochwassern ist die richtige Zeit zur Aufklärung über das notwendige Vorsorgeverhalten


4.4.3 Bauvorsorge

Hochwasserangepaßtes Bauen und Wohnen
Öltanks müssen gegen Auftrieb und Wasserdruck gesichert sein Stromverteiler sind hochwassersicher anzubringen Mobilar muß mobil bleiben. Die Bauvorsorge obliegt in erster Linie den Betroffenen selbst. Die meisten Hochwasserschäden können bereits im Vorfeld der Planung ausgeschlossen werden.
Hier ist die Kreativität der Kommunen, der Architekten und Ingenieure, der Versorgungsunternehmen und Bauträger gefordert.


4.4.4 Risikovorsorge

Hochwasserversicherung
Die private Versicherung bietet in Deutschland seit 1991 eine Elementarschadensversicherung unter Einschluß des Hochwasserrisikos an. Durch die Bündelung der Elementarrisiken von Erdbeben, Lawinen, Erdrutsch, Schneedruck und Hochwasser soll die Gefahr der räumlichen Selektion entgegengewirkt werden.
Der Schlüssel zur Begrenzung von Hochwasserschäden liegt im Zusammenwirken von staatlicher Vorsorge und eigenverantwortlichem Handeln des Einzelnen. Wer den Einzelnen gänzlich aus seinem Teil der Verantwortung entläßt und den Staat allein für die Hochwasserschadensproblematik verantwortlich erklärt, legt nur den Grundstein für noch größere Hochwasserschäden in der Zukunft.


5. Schlußbetrachtung

Nach den großen Hochwassern der letzten Jahre ist das Thema Hochwasserschutz verstärkt in die öffentliche Diskussion gerückt. Die Bevölkerung ist wegen der Größe und der Häufigkeit der Hochwasser beunruhigt, und Schäden in Milliardenhöhe haben die Politiker dazu bewegt, Programme zur Abminderung von Hochwassergefahren aufzulegen und Mittel für entsprechende Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Für Hydrologen und Wasserbauingenieure sind Hochwasser weder überraschend groß, noch ist die Häufigkeit ungewöhnlich. Höchstens die entstandenen Schäden sind in ihrem Umfang erschreckend.
Wenn Hochwasser über mehrere Jahrhunderte zurück betrachtet werden, so wäre mit solchen Hochwassern, wie sie zuletzt eintraten, zu rechnen gewesen. Allerdings war es nicht möglich, den Zeitpunkt bzw. das Jahr des Auftreten vorherzusagen. Fast zwanzig Jahre ohne größere Hochwasserkatastrophen haben Bevölkerung und Politiker die Gefahren vergessen lassen.
Trotz Warnungen der Fachbehörden und der Wissenschaft sind potentielle Überschwemmungsgebiete hochwertig genutzt worden, ja so hochwertig, daß immense Schäden bei den Hochwasserereignissen der letzten Zeit aufgetreten sind.
Nach Aussage der Wissenschaft ist in der Zukunft weiterhin mit größeren Hochwassern zu rechnen, und zwar auch mit noch größeren als die bisherigen und dies, auch wenn keine anthropogene bedingte Klimaveränderung zu erwarten ist.
Viele Gebiete können nicht vor Hochwasser geschützt werden. Andere Gebiete können nur zum Teil geschützt werden.
Es wird kaum möglich sein, einen absoluten Hochwasserschutz gegen das denkbar größte Hochwasserereignis zu schaffen.
So muß man sich fragen, ob die Zielsetzung Hochwasserschutz überhaupt richtig ist.
Muß nicht die Zielsetzung Hochwasserschadensminimierung sein?
Da technische Hochwasserschutzmaßnahmen erst in Jahren greifen werden und dann auch nur einen bedingten Hochwasserschutz bieten, müssen den vielen anthropogen Ursachen mit genauso vielfältigen Maßnahmen, die zudem zur Bewahrung und Verbesserung der Umwelt insgesamt dienen, begegnet werden.
Somit führt wohl kein Weg daran vorbei, sich darauf einzustellen, mit dem Hochwasser zu leben.


6. Literaturverzeichnis

[1] Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA):
Leitlinien für einen zukunftsweisenden Hochwasserschutz,
Stuttgart, November 1995

[2] Internationale Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR):
Grundlagen und Strategie zum Aktionsplan Hochwasser,
Koblenz, Dezember 1995

[3] Schriftenreihe des Internationalen Hansenordens e.V.:
Hansen-Blatt
Nr.42 August 1989

[4] Mit dem Hochwasser leben
Dokumentation einer Fachtagung im Oktober 1995 in Koblenz
1. Auflage 1995, Stein-Verlag Baden-Baden

[5] DVWK Schriften 53:
Anthropogene Einflüsse auf das Hochwassergeschehen
Verlag Paul Parey, 1982

[6] Ministerium für Umwelt, Rheinland-Pfalz:
Materialien zum Hochwasserschutz am Rhein,
Universität Kaiserslautern
Fachgebiet Wasserbau und Wasserwirtschaft
Prof. Dr.-Ing G. Koehler
Auswirkungen verschiedener anthropogener Veränderungen
auf die Hochwasserabflüsse im Oberrheingebiet
Mainz, Dezember 1992

[7] Ministerium für Umwelt, Rheinland-Pfalz:
Materialien zum Hochwasserschutz am Rhein,
Hochwasserstudiengruppe für die Rheinstrecke Kaub-Rolandswerth
Der Einfluß des Oberrheinausbaus und der am Oberrhein
vorgesehenen Retentionsmaßnahmen auf die Hochwasser
am Mittelrhein von Kaub bis Köln
Mainz, Dezember 1992

[8] H. Brettschneider / K. Lecher / M. Schmidt:
TASCHENBUCH DER WASSERWIRTSCHAFT,
7.Auflage, Verlag Paul Parey, Hamburg und Berlin 1993

[9] W. Schröder / G. Euler / K. Schneider / D. Knauf
GRUNDLAGEN DES WASSERBAUS
3., völlig überarbeitete Auflage 1994, Werner Verlag GmbH - Düsseldorf

[10] Bericht der Enquete-Kommission,
"Verbesserung des Schutzes vor Hochwassergefahren",
Berichterstatter: Abgeordneter Alexander Licht MdL Rheinland-Pfalz
12. Wahlperiode, 22.08.1995

[11] StaatsZeitung,
Regierungserklärung der Ministerin für Umwelt und Forsten, Klaudia Martini:
Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz - Vorsorge treffen für Menschen und Land,
Sonderdruck VI/94

[12] Ministerium für Umwelt, Rheinland-Pfalz:
Schadstoffbelastung in Böden von Hochwasserüberflutungsflächen des Rheins
Mainz, Dezember 1992

[13] Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Schäfer (SPD),
und Antwort des Ministeriums für Umwelt
Ölschäden durch Überschwemmungskatastrophe
Drucksache 12/4276; 02.02.1994

[14] Prof. Dipl.-Ing. G. Petschallies
ENTWERFEN UND BERECHNEN IN WASSERBAU UND WASSERWIRTSCHAFT
1.Auflage, Bauverlag GmbH Wiesbaden und Berlin 1989

[15] Caspary, H. J.
Veränderungen der Einheitsganglinienparameter infolge neuartiger Waldschäden
5. Wissenschaftliche Tagung Hydrologie und Wasserwirtschaft 1989
Mitteilungen des Institut für Wasserwesen,
Universität der Bundeswehr München, H.38,1990